Wildbachbegehung: Sicherheit im Gemeindegebiet durch Monitoring Überall wo Wildbäche zur Gefahrenquelle werden können, ist eine Feststellung der Gefahrenpotenziale und etwaiger Übelstände wichtig. Gemeinden müssen daher entsprechende Präventivmaßnahmen setzen. Laut Forstgesetz 1975 §101 Abs.6 ist jede Gemeinde, durch deren Gebiet ein Wildbach fließt, verpflichtet, diesen samt Zuflüssen jährlich mindestens einmal begehen...