Haftung bei Baumschäden

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Lesezeit: 9 min.

Thema Haftung Baumschäden: Kann ich als Baumbesitzer haftbar gemacht werden, wenn nach einem Sturm ein Baumschaden besteht? Hier haben wir die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Bäume passen sich im Laufe ihres Lebens durch ihr Wachstum an äußere Umwelteinflüsse an. Sie gleichen Stürme meist aus, indem sie mit dem Wind schwanken. Die Schwankungen können aber bei heftigen Stürmen auch bedrohlich stark ausfallen. Zurecht sorgen sich deshalb viele Menschen bei Unwettern um ihr Haus, ihr Auto oder im Extremfall sogar um ihr Leben. Als Baumbesitzer muss man sich mit dem Thema Haftung bei Baumschäden unbedingt auseinandersetzen.

Gefahr von Unwetterschäden droht manchmal auch bei leichtem Wind

Gefährlich sind die Bäume, die nicht gesund sind oder gar grobe Schäden aufweisen. Sie leiden unter:

  • Baumkrankheiten
  • unsachgemäßen Baumpflegemaßnahmen
  • Verletzungen
  • Alterungserscheinungen
  • schlechten Standortbedingungen.

Durch Fäule, Pilzbefall oder Höhlung im Stamm können Bäume auch bei leichtem Wind oder sogar unvermittelt umstürzen. Die beste Prävention bietet übrigens professionelle Baumpflege. Passiert trotzdem einmal etwas, gehören die Aufräumarbeiten unbedingt in fachkundige Hände!

Haftung Baumschäden
Bei einem Schaden ist es für Baumbesitzer wichtig, dass sie nachweisen können ihrer Sorgsamkeitspflicht nachgekommen zu sein.

Baumschäden: Eine Frage der Haftung

Wenn du als Baumbesitzer die Verkehrssicherungspflicht verletzt hast, etwa weil der Baum vorher schon schadhaft oder krank war, kannst du für Schäden haftbar gemacht werden.

Haftung Baumschäden: Wie kann ich das Risiko vermeiden?

Kontrollen des Baumbestandes und entsprechende Baumpflegemaßnahmen vermindern das Risiko deutlich. Als Baumbesitzer solltest du auch in Bezug auf die drohende Haftung bei Baumschäden achtsam sein. Unterziehe dazu deine Bäume – insbesondere jene an Straßenrändern oder Grenzen zu Nachbarn – einer regelmäßigen äußeren Untersuchung. Achte dabei auf Faktoren wie Standfestigkeit, abgestorbenes Astmaterial (wie morsche und abgebrochene Äste) oder Pilzbefall. Im Verdachts- oder Zweifelsfall solltest du jedenfalls eine Fachfirma zur professionellen Baumkontrolle zu Rate ziehen. Auch nach einem Sturm sollten Bäume fachkundig kontrolliert werden, denn oft sind Schäden auf den ersten Blick nicht erkennbar.

Sturmschaden: Hilfe durch Maschinenringe
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Was versteht man unter Verkehrssicherungspflicht?

Unter „Verkehrssicherungspflicht“ versteht man im Allgemeinen die Pflicht zur Absicherung von Gefahrenquellen. Als Besitzer oder Eigentümer eines Baumes musst du daher grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass von Ihren Bäumen keine Gefahr ausgehen kann. Wenn du im Schadensfall eindeutig nachweisen kannst, dass du dieser Sorgsamkeitspflicht nachgekommen bist, besteht keine Haftung bei Baumschäden.

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