Für eine erfolgreiche Durchführung des Pflanzenschutzes ist es wichtig, vor der Aussaat die Gegebenheiten auf den Feldern zu überprüfen und Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Wenn sich Oberflächenwässer in der Nähe des Feldes befinden, müssen laut Gesetz Abstandsauflagen von bis zu 20 Metern zum Bach/Gewässer eingehalten werden. Moderne Düsentechnik und reduzierte Aufwandmengen können den Abstand je nach Mittel auf bis zu 3,5 Meter verringern. Gewässerrandstreifen können den Abstand sogar auf 1 Meter reduzieren.
Flächen, die bei Regen zu Erosion führen können und somit Pflanzenschutzmittel abschwemmen können, erfordern ebenfalls einen bestimmten Abstand, der auf der Verpackung oder auf der AGES Homepage zu finden ist. Alternativ kann ein Grünstreifen oder Mulchsaaten helfen oder das Mittel muss ganz vermieden werden.
In Wasserschutz- und Schongebieten sind viele Mittel nicht erlaubt und dürfen dort nicht verwendet werden. Das kann man auf der GEO-Informationssystem “Doris” des Landes OÖ sehen. Eine Alternative ist die Verwendung von alternativen Wirkstoffen.
Bei angrenzenden Bioflächen muss eine Abdrift auf Nachbarflächen vermieden werden, da es dort nicht nur zu Schäden am Produkt kommen kann, sondern auch Vermögensschäden aufgrund des Nichteinhaltens der ÖPUL-Auflagen entstehen können. Der Pflanzenschutztechniker kann hier speziell Rücksicht nehmen, indem er die letzte Teilbreite an der Spritze wegschaltet. Wenn ein Landwirt den Pflanzenschutz auslagert, müssen diese Faktoren gemeinsam besprochen werden, um eine Kontaminierung des Nachbarbestandes zu vermeiden. Es müssen auch Gewässerrand streifen oder Grünstreifen angelegt werden, um den Abstand zu verringern. Eine Festlegung der unbehandelten Streifen ist ebenfalls im Vorfeld erforderlich.