Zuverdienst für Landwirte

Zuverdienst für Landwirte

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Lesezeit: 5 min.

Viele Vorteile für Landwirte im Winterdienst: Neben der Abgeltung der eigenen Arbeitszeit können bei Winterdiensttätigkeiten auch die eigenen Maschinen mit mehr Stunden ausgelastet werden. Der Maschinenring bietet die nötigen Rahmenbedingungen dafür.

Rechtliche Sicherheit

  1. Gewerbeberechtigung
    Der Winterdienst auf privaten und öffentlichen Flächen und Straßen darf nur von Gewerbebetrieben mit der entsprechenden Gewerbeberechtigung übernommen werden. Lediglich der Winterdienst auf Güterwegen „zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen“ darf von Landwirten im Rahmen der landwirtschaftlichen Nebentätigkeit durchgeführt werden. Jene, die sich nicht daran halten, verstoßen gegen gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen. Die Wirtschaftskammer und Behörden gehen gegen Schwarzarbeit und Abgabenhinterziehung rigoros vor.
  2. Haftung
    Vielen Landwirten, die eigenständig Schnee räumen, ist nicht bewusst, dass sie nicht versichert sind, sondern bei Personen- oder Sachschäden sowohl zivil- als auch strafrechtlich voll verantwortlich haftbar gemacht werden. Im Gegensatz dazu übernimmt Maschinenring-Service als Dienstleistungsunternehmen auch die Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung gegenüber den Kunden.
  3. Rechtliche und soziale Absicherung
    Bei Maschinenring-Service sind Landwirte, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben, rechtlich einwandfrei bei der Gebietskrankenkasse als unselbständiger Dienstnehmer angemeldet, wodurch diese unfall- bzw. krankenversichert sind.
  4. Betriebshaftpflicht
    Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen deckt im Regelfall nur Schäden ab, die sich im Zuge landwirtschaftlicher Tätigkeiten in der Urproduktion oder des landwirtschaftlichen Nebengewerbes ereignen. Bei Ausübung gewerblicher Tätigkeiten besteht kein Versicherungsschutz. Das Versicherungsunternehmen wird in diesem Fall die Schadenssumme im Regress zurückfordern. Maschinenring-Service verfügt über eine entsprechend dotierte Betriebshaftpflichtversicherung, mit der subsidiär sowohl Sach- als auch Personenschäden abgedeckt werden.
  5. Einheitliche Verträge
    Landwirte werden von Maschinenring-Service ausschließlich auf Basis schriftlicher Rahmen- und Dienstleistungsvereinbarungen beschäftigt. Damit besteht für die Vertragspartner Rechtssicherheit.
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Garantierte Einsatzbereitschaft

Einzelunternehmer müssen sich bei Ausfällen selber um einen Ersatz kümmern. Maschinenring-Service garantiert, dass auch bei krankheitsbedingten Ausfällen oder technischen Gebrechen, die Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleistet ist.

Sicherheit im Winterdienst

MR-Service verwendet beim Winterdienst einheitliche Verträge, in denen die rechtlichen Fragen wie z. B. Einsatz oder Haftung geregelt sind. Durch die vertragliche Bindung zwischen MR-Service, dem Kunden und dem Landwirt sind die Regeln für den Einsatz bereits im vorab genau definiert. Damit ist gewährleistet, dass der Landwirt genau Bescheid weiß, wo und wie er seine Einsätze durchführen muss und der Kunde die Sicherheit hat, dass die Objekte optimal betreut werden.

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