Gemeinsame Sache für ÖPUL und Bodenproben

Gemeinsame Sache für ÖPUL und Bodenproben

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Damit Landwirte die Anforderungen der ÖPUL-Maßnahmen „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ sowie „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ erfüllen, sind Weiterbildungsstunden und Bodenproben erforderlich.

Die Landwirtschaftskammern und die Maschinenringe Oberösterreichs haben deshalb gemeinsam Veranstaltungen ins Leben gerufen. Den Teilnehmern wurden im Detail die ÖPUL-Maßnahmen erklärt und mehrere Varianten der richtigen Bodenprobenziehung inkl. Logistik und Analyseparametern im Labor vorgestellt. Wichtig ist, dass im Zeitraum 1. 1. 2022 bis 31. 12. 2026 (Acker) und/oder 1. 1. 2022 bis 31. 12. 2025 (Grünland) pro angefangenen 5 ha förderfähiger Fläche mindestens eine Bodenprobe gezogen werden muss. Die Ergebnisse muss der Landwirt in die dafür vorgesehene AMA-Datenbank hochladen. Der Maschinenring wird auf Anfrage auch Veranstaltungen zur richtigen Interpretation der Bodenprobenergebnisse anbieten.

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