Bäume passen sich im Laufe ihres Lebens durch ihr Wachstum an äußere Umwelteinflüsse an. Sie gleichen Stürme meist aus, indem sie mit dem Wind schwanken. Die Schwankungen können aber bei heftigen Stürmen auch bedrohlich stark ausfallen. Zurecht sorgen sich deshalb viele Menschen bei Unwettern um ihr Haus, ihr Auto oder im Extremfall sogar um ihr Leben.
Gefahr droht manchmal auch bei leichtem Wind
Gefährlich sind die Bäume, die nicht gesund sind oder gar grobe Schäden aufweisen. Sie leiden unter:
- Baumkrankheiten
- unsachgemäßen Baumpflegemaßnahmen
- Verletzungen
- Alterungserscheinungen
- schlechten Standortbedingungen.
Durch Fäule, Pilzbefall oder Höhlung im Stamm können Bäume auch bei leichtem Wind oder sogar unvermittelt umstürzen.
Eine Frage der Haftung
Sturmversicherungen haften meist erst bei Windgeschwindigkeiten über 60 km/h oder ab Windstärke 8. Gleiches gilt bei einer Teilkaskoversicherung fürs Auto. Wenn Sie als Baumbesitzer jedoch die Verkehrssicherungspflicht verletzt haben, etwa weil der Baum vorher schon schadhaft oder krank war, können Sie für Schäden haftbar gemacht werden.
Wie kann ich das Risiko vermeiden?
Das Risiko von Schäden durch Bäume kann durch Kontrollen des Baumbestandes und entsprechende Baumpflegemaßnahmen deutlich vermindert werden. Als Baumbesitzer sollten Sie in Bezug auf Schäden an Ihren Bäumen achtsam sein. Unterziehen Sie dazu Ihre Bäume – insbesondere jene an Straßenrändern oder Grenzen zu Nachbarn – einer regelmäßigen äußeren Untersuchung. Achten Sie dabei auf Faktoren wie Standfestigkeit, abgestorbenes Astmaterial (wie morsche und abgebrochene Äste) oder Pilzbefall. Im Verdachts- oder Zweifelsfall sollten Sie jedenfalls eine Fachfirma zur professionellen Baumkontrolle zu Rate ziehen. Auch nach einem Sturm sollten Bäume fachkundig kontrolliert werden, denn oft sind Schäden auf den ersten Blick nicht erkennbar.
Verkehrssicherungspflicht
Unter „Verkehrssicherungspflicht“ versteht man im Allgemeinen die Pflicht zur Absicherung von Gefahrenquellen. Als Besitzer oder Eigentümer eines Baumes müssen Sie daher grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass von Ihren Bäumen keine Gefahr ausgehen kann. Wenn Sie im Schadensfall eindeutig nachweisen können, dass Sie dieser Sorgsamkeitspflicht nachgekommen sind, können Sie nicht haftbar gemacht werden.